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Hubert Technik Team: Nils Bluhm antwortete am 03.08.2010 um 19:17 Uhr:
Hallo Herr Hodel,
ja wir liefern auch in die Schweiz. Sie können das Produkt ganz normal über den Shop bestellen. Zu beachten ist allerdings, dass noch Zollgebühren für Sie anfallen.
Viele Grüße
Nils Bluhm |
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Jannik S. antwortete am 06.06.2010 um 09:52 Uhr:
Hi Manfred,
für dieses Gerät ist bei öffentlichen Verantstaltungen eine Tüv abnahme nötig. Da es auch die Laserklasse 3b besitz sind stehende strahlen gefährlich für das Augenlicht. Zuhause dürfen sie jedoch diesen Effekt ohne Tüb zulassung benutzen, es empfiehlt sich aber, an einem Laserschutzseminar teilzunehmen, dort werden sie auf alle Gefahren eines Lasers hingewiesen, auch lernen sie, wie man einen laser richtig aufbaut etc.
Ich hoffe ich konnte ihnen helfen. Jannik S. VZH Hessen antwortete am 05.08.2010 um 16:52 Uhr:
Sie haften also für evtl. auftretende Personenschäden da dieses Gerät offensichtlich an Privatpersonen (evtl. Kinder) verkauft wird? Hubert Technik Team: Stephan Gatz antwortete am 06.08.2010 um 13:07 Uhr:
Hallo "VZH Hessen",
damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Dieses Thema ist uns sehr wichtig! Und die Recherche benötigte ein wenig mehr Zeit. Wir haben natürlich einen eigenen Laserschutzbeauftragten im Betrieb und sind immer bemüht die geltenden Regeln umzusetzten und einzuhalten. Da dieser aber gerade im Urlaub ist, habe ich mich die letzten Tage nun persönlich mit dem "Niedersächsichen Gewerbeaufsichtsamt" in Verbindung, sowie über dieses Amt mit der "Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)" zu diesem Thema auseinander gesetzt.
Bisher galt in der Tat die Regelung die von "Jannik S." angesprochen wurde. Vielen Dank dafür! Die Erklärung ist einfach gehalten und im Kern inhaltlich richtig!
Alle Laser aus unserem Sortiment BESITZEN eine Laserschutzklassifizierung, halten die jeweiligen Schutznormen ein und wurden vom Hersteller diesbezüglich auch durch die jweilige Prüfstelle geprüft.
Ein Vertrieb in Deutschland ist (bzw. wahr vielmehr) ohne weiteres an den Endverbraucher möglich, da der Betreiber SELBST für die Einhaltung der Schutzverordnungen und den Gebrauch verantwortlich ist. So galt es bisher.
Als Beispiel: Ein einfacher Elektrorasenmäher kann - bei falscher Handhabung - zu erheblichen Schäden, bis hin zu abgetrennten Gliedmaßen führen! Trotzdem darf dieser in jeglicher Form Online verkauft bzw. vertrieben werden. Zugegeben: Dieses Beispiel ist von mir bewusst provokant formuliert! Es soll aber auch nur verdeutlichen, mit welcher Art der Gefährdung wir es hier "durch den Vertrieb solcher Produkte" zu tun haben. Sollten Ihre Kinder nun also z.B. direkt mit dem Auge in den Laserstrahlaustritt schauen, verhält es sich ähnlich, als würde Ihr Kind in das Scheidewerk des Rasenmähers greifen. Die Bedienung und die (Warn-)Hinweise befinden sich in der beigefügten Gebrauchsanweisung. Eine Warnung befindet sich durch den Klassifizierungshinweis sogar direkt auf dem Gerät.
Was habe ich nun aber von offizieller Seite herausfinden können: Seit einigen, wenigen Wochen ist durch die "BAuA" angeraten, Geräte ab der Laserschutzklasse 3, an Endverbraucher nur noch in Verbindung mit der Abgabe des Gewerbescheins (DJ, Veranstalter, Gastronom, etc.) zu vertreiben. Denn die Bestimmungen und Regelungen beziehen sich derzeit nur auf Arbeitsschutz innerhalb einer gewerblichen Nutzung (z.B. Diskothek). Soweit konnte die Aussage zumindest interpretiert werden! Folglich ist die private Nutzung dieser Geräte eine sog. "Grauzone"! Eine gesetzliche Regelung (z.B. durch einen Präzedenzfall) gibt es aktuell nicht.
Wir werden aber einen entsprechenden Hinweis bei allen Laserprodukten auf die diese Klassifizierung zutrifft hinterlegen.
Ich hoffe ich konnte deutlich machen, dass wir in keinem Fall "fahrlässig" oder "unbedacht" solche Produkte im Umlauf bringen. Ich bezweifle auch, dass andere Händler dies tun. Aufgrund Ihrer "schlichten, formlosen" Ansprache lässt sich allerdings auch vermuten, dass dies auch keine offizielle Anfrage der VZH Hessen ist.
Viele Grüße
Stephan Gatz |
thomas held fragte am 28.07.2009 um 23:42 Uhr:
hallo, kann ich den laser auch ferngesteuert aus und einschlaten, zb mit einer fernbedienbaren steckdose, macht das dem gerät was aus ?
mit freundlichen grüßen
thomas held
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bisherige Antworten (1)
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Hubert Technik Team: Christian Hubert antwortete am 29.07.2009 um 15:17 Uhr:
Hallo Herr Held,
da alle Einstellungen mit Schaltern oder Drehreglern eingestellt werden, behält der Laser die Einstellung auch beim Ausschalten.
Somit können Sie problemlos eine Funksteckdose benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hubert |
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Was kauften andere?
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Kundenmeinungen?
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Bewertung: [4 von 5 Sternen!]
Ingo Berlin sagte am 09.04.2010:
Der Effekt ist wirklich toll ! Extrem breite Streuung in den Raum. Schön wäre noch, wenn auch der Blaue "Nebel" s breit gestreut würde. Aber für den Preis auf jeden Fall sehr genial ! Auch bei gedämpftem Tageslicht noch gut zu sehen.
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Bewertung: [5 von 5 Sternen!]
Lothar Bamberg sagte am 24.11.2009:
Schnelle Lieferung für ein perfektes Gerät. Das wird auf jeder Party der Hammer sein. Weiter so.
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Hubert hautnah!
Wir lassen die Hosen runter! - Erfahren Sie hier mehr über uns. Wer steckt hinter party-lichteffekte.de?
Ole schrieb am 01.09.2010:
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Ole schrieb am 18.08.2010:
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nils schrieb am 09.08.2010:
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Ole schrieb am 28.07.2010:
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admin schrieb am 21.07.2010:
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Ole schrieb am 14.07.2010:
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Ole schrieb am 30.06.2010:
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nils schrieb am 25.06.2010:
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Ole schrieb am 23.06.2010:
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nils schrieb am 22.06.2010:
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